Häufig gestellte Fragen

Welche Qualifikation muss ich als Mobiler Retter mitbringen?

Als Eingangsqualifikation empfehlen wir eine Tätigkeit als

  • Sanitäter/-in einer Hilfsorganisation
  • Betriebssanitäter/-in
  • Krankenschwester/ Krankenpfleger
  • Arzthelferin
  • Feuerwehrmann/-frau
  • Rettungssanitäter/-in / -assistent/-in
  • Notfallsanitäter/-in
  • Arzt oder Ärztin
  • Polizist/Polizistin
  • Einsatzersthelfer Alpha/Bravo

Erwünscht ist also eine medizinische Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Einbindung in rettungsdienstliche Abläufe führt.

Je nach Ausbildungsstand erfolgt durch die Mitarbeiter des Vereins „Mobile Retter“ im Vorfeld deiner Mitarbeit eine umfassendes Training.

Wie kann ich meine Mitarbeit als Mobiler Retter wieder beenden?

Mit einer E-Mail an „info@mobile-retter.de“ kann die Mitarbeit als Mobiler Retter jederzeit wieder beendet werden.

Erfolgt eine Bezahlung der Mobiler Retter?

Nein, eine Vergütung der Tätigkeit als Mobiler Retter erfolgt nicht. Die Tätigkeit als Mobiler Retter ist ehrenamtlich und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement.

Bin ich als Mobiler Retter permanent und rund um die Uhr alarmierbar?

Nein! Als Mobiler Retter gibt man seine Bereitschaftszeit selber vor. Dafür gibt es eine „Pausenfunktion“ in der App, mit der die Einsatzbereitschaft definiert werden kann.

Bin ich als Mobiler Retter versichert?

Ja. Die Mobilen Retter sind über den jeweiligen Betreiber (Kreise oder Hilfsorganisationen) Unfall-, Strafrechts- und Verkehrsrechtsschutzversichert. Abgedeckt wird – logischerweise wie in einer Versicherungspolice normal – nicht vorsätzliches Handeln! Solltet ihr hierzu als Mobile Retter Unterstützung brauchen, meldet euch bitte telefonisch unter: 0221-64305141

Wann wird ein Mobiler Retter alarmiert?

Für alle zeitkritischen, lebensbedrohlichen Einsätze, bei denen ein qualifizierter Ersthelfer auch ohne spezielle Ausrüstung wertvolle Ersthelfermaßnahmen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes einleiten kann. Dazu zählen Einsätze wie:

  • Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Plötzlicher Herztod
  • Bewusstlosigkeit

Gibt es eine Altersvorgabe für die Tätigkeit als Mobiler Retter?

Die Tätigkeit als Mobiler Retter ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Welches Smartphone oder Handy benötige ich als Mobiler Retter?

Die Mobile Retter-App steht für die Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung.

Gibt es bekannte technische Probleme mit den Apps?

Unter iOS gibt es keine bekannten Probleme. Bei Android ist uns aufgefallen, dass einige Gerätehersteller ein eigenes, mitunter äußerst restriktives Energiemanagement haben. Um Problemen bei der Alarmierung zu umgehen, empfehlen wir euch, die Mobile Retter App unter Android in die Liste nicht überwachter Apps für das Energiemanagement aufzunehmen.

Von wem wird das System der Mobilen Retter betrieben?

Das System der Mobilen Retter wird in Kooperation mit mehreren Landkreisen bereits mit Erfolg betrieben. Die Alarmierung erfolgt über die Rettungsleitstelle im jeweiligen Landkreis.
Über das Interesse an der Einführung in neuen Landkreisen sind wir jederzeit erfreut. Trete mit uns in Kontakt.

Wo wird das System betrieben? Welche Leitstellen sind beteiligt?

Die Kreise und Regionen bei denen das System der Mobilen Retter im Einsatz ist, listen wir unter > Aktive Regionen auf. Die jeweiligen Rettungsleitstellen alarmieren im Bedarfsfall die Mobilen Retter zum Rettungsdienst hinzu.

Wann wird das System ausgeweitet?

Unsererseits sofort – sobald weitere Leitstellen das System der Mobilen Retter annehmen, werden wir darüber hier informieren! Für Leitstellen, die das System implementieren wollen, stehen wir jederzeit für Fragen bereit. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Umsetzung.

Warum funktioniert meine Registrierung nicht?

Für eine erfolgreiche Registrierung ist eine theoretisch-praktische Einweisung erforderlich, welche im Nachgang der Anmeldung erfolgt. Diese enthält rechtliche, soziale und informelle Hinweise (für alle Mobilen Retter erforderlich). Der Praxisteil enthält eine erweiterte Reanimationseinweisung für Erwachsene, Jugendliche/Kinder und Säuglinge sowie eine Defibrillator-Einweisung.

Wo erhalte ich meine Zugangsdaten für die App?

Du kannst dir ganz einfach unter https://identity.mobile-retter.de/Account/Register Zugangsdaten für unser Portal und die App erstellen. Aber damit die App mit deinen Zugangsdaten funktioniert, musst du erst ein Training besuchen. Erst danach wird dein Zugang für die App und somit die Alarmierung im Notfall freigeschaltet.

Ich habe meine PIN vergessen

Aus Sicherheitsgründen haben wir deine PIN nicht in unserem System gespeichert. Sie ist lediglich in der App vorhanden. In einem solchen Fall bleibt dir nichts anderes übrig, als die App zu deinstallieren und sie danach neu zu installieren. Wenn du dich dann mit deinen Zugangsdaten in der App anmeldest, kannst du dort eine neue PIN vergeben.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen

Das ist kein Problem. Solange du noch weißt, mit welcher E-Mail-Adresse du bei uns hinterlegt hast, kannst du unter https://identity.mobile-retter.de/Account/ForgotPassword dein Kennwort zurücksetzen. Du bekommst dann von eine E-Mail in dessen Anrede dein Benutzername steht. Falls du dein Kennwort auch vergessen hast, kannst du es mit dem Link auch direkt zurück setzen. Falls nicht, ignoriere die Mail einfach.

Was sind Inhalte des Trainings?

Das Training beinhaltet eine theoretisch-praktische Einweisung mit rechtlichen, sozialen und informellen Hinweisen. Der Praxisteil enthält eine erweiterte Reanimationseinweisung für Erwachsene, Jugendliche/Kinder und Säuglinge sowie eine Defibrillator-Einweisung.

Ist das System das Gleiche wie ein HVO/First Responder-System?

Keinesfalls! Der Mobile Retter ist quasi ein First-Responder 2.0 – eine sinnvolle Erweiterung des First-Responder-Systems. Bei uns wird vor der Alarmierung systemseitig geprüft, welcher Mobile Retter sich in unmittelbarer Nähe zum Notfallort aufhält. Daraufhin wird er dann per App alarmiert und zum Einsatzort gerufen. Nur so ist eine Reduzierung des „therapiefreien Intervalls“ (Zeit, in der keine Herz-Druck-Massage durchgeführt wird) möglich.